Kirchheim unter Teck ist eine Mittelstadt in Baden-Württemberg, etwa 25 km südöstlich von Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
40.954 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73230
Vorwahl
07021
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Rathausplatz 1
73230 Kirchheim unter Teck
2. Hauptzollamt Stuttgart
Gaisburgstraße 20
70186 Stuttgart
3. Landratsamt Esslingen
Wilhelmstraße 3
73728 Esslingen am Neckar
Gemeinde Kirchheim unter Teck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan Nr. 36 „Östlich der Schloßstraße“ ist in Kraft getreten, wie durch die amtliche Bekanntmachung am 26.07.2024 bestätigt wurde.
- Diese Planung umfasst auch die 19. Änderung des Flächennutzungsplans im selben Bereich und enthält umfassende Dokumente wie Umweltberichte, Begründungen und artenschutzrechtliche Fachbeiträge.
- Ein weiteres Neubaugebiet, das in Planung ist, ist das Gebiet Berg-Ost in Kirchheim-Ötlingen.
- Der Bebauungsplan “Am Jauchernbach” wurde ebenfalls neu ausgewiesen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.